Für die Kita-Beitragsrückzahlung in Variante 5.1 a) und den Ausschluss der Verjährung für 2015

Seit November 2017 habe ich immer wieder erklärt, dass zu viel gezahlte Kita-Beiträge für die Jahre 2015 bis 2018 zurückgezahlt werden sollen. Ich will dafür eine rechtssichere und von einer breiten Mehrheit getragene Variante.
Dies ist aus meiner Sicht am ehesten mit der Variante 5.1. a) möglich. Da es in der Vorlage der Verwaltung die „Variante 5.1.“ und die „Variante 5.1. mit weiteren Anpassungen des Elternbeirates“ gibt, erkläre ich hier noch einmal genau, welche Variante ich meine: Die Kostenbasis ist die Elternbeitrags-satzung 2016. Es bleibt bei der alten Beitragsstaffelung bis 149.001 Euro und bei der degressiven Staffelung. Damit würden dann alle Eltern genau den Anteil an den Personalkosten zurückerhalten, den sie in den Jahren 2016-2018 auf Basis der Beiträge nach der Elternbeitragssatzung 2016 zu viel gezahlt haben.

Da ich zu den Regulierungen für 2015 als Oberbürgermeisterkandidat immer wieder befragt werde, stelle ich hier den aktuellen Sachstand dar: Für die Regulierung der Beiträge aus dem 2015 habe ich als Sozialbeigeordneter in der letzten AG Elternbeiträge verbindlich zugesagt und in einem in dieser  Woche unterzeichneten Schreiben gegenüber den Trägern der Einrichtungen erklärt, dass die Landeshauptstadt Potsdam einen sogenannten „Einredeverzicht“ erklärt, damit keine Verjährung einsetzt. Wenn sich Träger und Eltern einigen, werden keine Beiträge aus dem Jahr 2015 verloren gehen.

Befürchtet hatte ich, dass aufgrund der kurzen Zeit bis zur Oberbürgermeisterwahl und des beginnenden Wahlkampfes, die Rückzahlungen zum politischen Spielball werden würden. Bis Mai 2018 hörte man von den anderen Bewerberinnen und Bewerbern um das Amt des Oberbürgermeisters zu diesem Thema wenig bis gar nichts. Das hat sich seit Beginn der heißen Wahlkampf-Phase verändert. Sehr durchsichtig wird mir wahlweise unterstellt, mit Rückzahlungen Wahlgeschenke zu verteilen, nicht zu meinem Wort zu stehen oder nicht zurückzahlen zu wollen. Ich stehe weiter zu meiner Aussage, die ich seit November 2017 vertrete: „Den Eltern soll genau soviel zurückgezahlt werden, wie sie zu viel gezahlt haben.“